Die neue Gemeinsame Agrarpolitik: 2023–2027
Die neue Gemeinsame Agrarpolitik ist der Schlüssel für die Zukunft von Land- und Forstwirtschaft sowie für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals. Am 2. Dezember 2021 wurde die Vereinbarung über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) formell verabschiedet. Die neue Rechtsvorschrift, die im Jahr 2023 in Kraft treten soll, ebnet den Weg für eine fairere, grünere und leistungsbezogenere GAP. Sie soll eine nachhaltige Zukunft für Europas Landwirtinnen und Landwirte gewährleisten und dabei vor allem die kleineren Betriebe unterstützen und den EU-Ländern mehr Flexibilität bei der Anpassung an lokale Gegebenheiten ermöglichen. Die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete sind unerlässlich für den europäischen Grünen Deal, und die neue GAP wird ein Schlüsselinstrument bei der Umsetzung der Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie sein.
Die neue Gemeinsame Agrarpolitik ist der Schlüssel für die Zukunft von Land- und Forstwirtschaft sowie für die Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deals. Am 2. Dezember 2021 wurde die Vereinbarung über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) formell verabschiedet. Die neue Rechtsvorschrift, die im Jahr 2023 in Kraft treten soll, ebnet den Weg für eine fairere, grünere und leistungsbezogenere GAP. Sie soll eine nachhaltige Zukunft für Europas Landwirtinnen und Landwirte gewährleisten und dabei vor allem die kleineren Betriebe unterstützen und den EU-Ländern mehr Flexibilität bei der Anpassung an lokale Gegebenheiten ermöglichen. Die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete sind unerlässlich für den europäischen Grünen Deal, und die neue GAP wird ein Schlüsselinstrument bei der Umsetzung der Ziele der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ und der Biodiversitätsstrategie sein.
Investitionen in landwirtschaftliche Projekte mit relevanten Förderungen
Die gemeinsame Agrarpolitik von 2023 - 2027 vergibt bei Investitionen in landwirtschaftliche Projekte mit den relevanten Fördergegenständen: „73-01 Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung“ oder dem Fördergegenstand „73-08 Investitionen in Diversifizierungsaktivitäten inkl. Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ durch die Sonderrichtlinien die Förderungen von 20 % bis zu einer maximalen Förderhöhe von 40 % auch für die mobilen Sprühbeschichtungen mit den hochstabilen Polyharnstoffen (FDA) zum langlebigen Schutz von fugenlosen Oberflächen auf hygienischen Böden mit Rauigkeit und Wänden mit Glattheit im Innen- und Außenbereich in landwirtschaftlichen Betrieben an landwirtschaftliche Betriebe ab.
Die mobile Verarbeitung mit den Beschichtungen und Sprühbeschichtungen aus den hochstabilen Polyharnstoffen sind von der Food and Drug Administration (FDA) konform für Trinkwasser zugelassen, da Sie keine Inhaltsstoffe an die Lebensmittel abgeben.